Die aktuelle Entwicklung in der Gesetzgebung wird von Psychotherapeut:innen, der Kammer und Berufsverbänden mit Sorge betrachtet
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: PTK NRW sieht Risiken für die psychotherapeutische Versorgung
Mit dem Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag (10. Juli 2026) weitreichende Einschnitte in die psychotherapeutische Versorgung beschlossen. Aus Sicht der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen bergen mehrere Regelungen erhebliche Risiken für die ambulante Versorgung und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen psychotherapeutischer Praxen.
Auswirkungen auf die ambulante Versorgung
Kernpunkt des Gesetzes ist die Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen. Nach Einschätzung der Kammer könnte sie dazu führen, dass der zusätzliche Einsatz vieler Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten künftig nicht mehr im bisherigen Umfang möglich ist. Insbesondere Praxen mit hälftigem Versorgungsauftrag behandeln häufig mehr Patientinnen und Patienten, als rechnerisch vorgesehen ist, und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Versorgung.
„Wer psychische Gesundheit stärken will, darf die Psychotherapie nicht schwächen. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziell zu stabilisieren, ist ein berechtigtes Ziel. Es darf jedoch nicht dadurch erreicht werden, dass die Versorgung psychisch erkrankter Menschen eingeschränkt wird“, erklärt Andreas Pichler, Präsident der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen. „Der Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung steigt seit Jahren kontinuierlich. Gerade jetzt braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, damit ausreichend Nachwuchs den Weg in die ambulante Versorgung findet. Statt sie zu verbessern, setzt der Gesetzgeber ausgerechnet dort neue Grenzen, wo der Bedarf am größten ist.“
Folgen für Praxen und Vergütung
Neben der Budgetierung entfällt mit dem BStabG auch die gesetzlich vorgesehene Angemessenheitsprüfung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen. Nach Auffassung der Kammer geht damit ein wichtiger Maßstab verloren, der eine auskömmliche Vergütung sichern sollte. Da psychotherapeutische Leistungen persönlich und zeitgebunden erbracht werden, können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Leistungsmenge – anders als andere Arztgruppen – nicht beliebig ausweiten. Die Kammer sieht deshalb eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Perspektiven ambulanter Praxen. Auch im stationären Bereich sind die Aussichten wenig ermutigend: Die psychotherapeutische Versorgung in den Krankenhäusern gerät zusätzlich unter Druck.
Weitere Informationen und wie man auch aktiv werden kann für die Stärkung der Psychotherapie:
Gesetzgebungsprozess...
... wie es jetzt weitergeht
Im parlamentarischen Verfahren hat der Bundestag auf die Kritik an einzelnen Regelungen reagiert und einen Entschließungsantrag beschlossen. Darin kündigt er unter anderem an, die Auswirkungen der Budgetierung zu überprüfen und einzelne Regelungen erneut aufzugreifen. Die Kammer bewertet dies als wichtiges Signal, weist jedoch darauf hin, dass der Entschließungsantrag die beschlossenen gesetzlichen Regelungen zunächst nicht verändert.
„Es ist richtig, dass der Bundestag den Handlungsbedarf erkannt und erste Nachbesserungen angekündigt hat“, so Andreas Pichler. „Der Entschließungsantrag kann ein erster Schritt sein. Er ändert jedoch nichts daran, dass die Budgetierung bestehen bleibt und die strukturellen Probleme des Gesetzes fortbestehen. Welche Auswirkungen die Regelungen in der Versorgungspraxis tatsächlich entfalten werden, wird sich erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2027 zeigen. Erst dann wird sich auch erweisen, wie die Budgetierung im Einzelnen ausgestaltet wird. Die gesetzlichen Vorgaben müssen anschließend von den Kassenärztlichen Vereinigungen umgesetzt werden. Unabhängig davon bleibt die Politik in der Verantwortung, die notwendigen Korrekturen am gesetzlichen Rahmen vorzunehmen. Wir werden diesen Prozess aufmerksam begleiten und uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen.“
Weitere Informationen zur Budgetierung hat die Bundespsychotherapeutenkammer auf ihrer Homepage zusammengestellt.
Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung ordnet die Veränderungen folgendermaßen ein:
10.07.2026, Berlin
Pressemitteilung
„Ein schwarzer Freitag für die Psychotherapie in Deutschland“
DPtV über Veränderungen in der Psychotherapie entsetzt
„Heute ist ein schwarzer Freitag für die Psychotherapie in Deutschland. Der Beschluss des GKV-Beitragsstabilisierung gefährdet die ambulante psychotherapeutische Versorgung der Zukunft. Mit der Umsetzung dieses Gesetzes werden psychotherapeutische Leistungen bereits ab dem 1.1.2027 streng budgetiert, psychotherapeutische Praxen werden in Ihrem Leistungsangebot begrenzt. Das ist vor dem Hintergrund einer steigenden Morbidität psychischer Erkrankungen und bereits jetzt bestehender erheblicher Engpässe in der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland eine Katastrophe“, sagen Dr. Enno Maaß und Dr. Christina Jochim, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV).Die Psychotherapie wird im Kern getroffenDas BStabG gefährdet die wirtschaftliche Existenz der Praxen und angestellter Psychotherapeut*innen. Die Streichung der angemessenen Vergütung je Zeiteinheit der psychotherapeutischen Leistungen im Paragraphen 87 SGB V muss zurückgenommen werden. Der Gesetzgeber hebelt damit einen Schutzmechanismus aus, der höchstrichterlich längst bestätigt ist, dass Psychotherapeut*innen zur Sicherung eines Mindeststandards an Vergütung der besonderen Regelungen in der Honorarverteilung unterliegen. „Die Folgen werden finanzielle Unsicherheiten und Rechtsstreitigkeiten sein. Längst geklärte Standards werden unnötigerweise zurückgenommen – das ist ein gravierender Fehler. Wir fordern hier dringend Verbesserungen im Rahmen des heute ebenfalls abgestimmten Entschließungsantrages, der zumindest einen Teil der Fehler im Gesetzestext angehen will“, sagt Dr. Enno Maaß.Das Spargesetz bringt Einsparungen zu Lasten der Versorgungskontinuität„Der Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge ist kontraproduktiv. Denn die Kurzzeittherapie ist eine wichtige und hochwertige Patient*innen-Versorgung in der psychotherapeutischen Praxis“, sagt Dr. Christina Jochim. „Wir verstehen den Kostendruck, aber die Psychotherapie ist völlig unverhältnismäßig stark betroffen von den Kürzungen. Das greift in das Versorgungsgeschehen schädigend ein.“ Auch die Finanzkommission Gesundheit hat die negativen Auswirkungen auf die Versorgung bereits klar benannt. Entschließungsantrag: Eigenständige Regelungen zur Psychotherapie gefordert„Die Regierungskoalition hat in letzter Sekunde offenbar verstanden, dass sie mit den allgemeinen Regelungen tief in die Versorgungssituation der Psychotherapie eingreift und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verschlechternd wird. Der Entschließungsantrag ist daher ein wichtiges Signal, enthält aber auch hier Vorschläge, die dringend auf die Besonderheiten der psychotherapeutischen Versorgung abgepasst werden müssen“, so Jochim und Maaß abschließend.